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Wie muss der Zustand des Gebäudes sein?



Zwei verschiedene Messungen werden von der Norm (DIN EN 13829) beschrieben, abhängig von deren Ziel. Es sind jeweils unterschiedliche Vorbereitungen zu treffen.



Bauzustand A: Das Gebäude befindet sich überwiegend im späteren Nutzungszustand

Das Gebäude befindet sich in einem Zustand, welcher überwiegend dem späteren bewohnten Zustand entspricht. Alle auf die Dichtheit einflussnehmende Komponenten und Bauteile sollten verbaut sein (z.B. Lüftungs- und Heizungsanlagen).

Ist im Wärmeschutznachweis ein verringerter spezifischer Lüftungswärmebedarf vermerkt, hat das Gebäude eine Lüftungsanlage oder ist es ein Niedrigenergie- bzw. Passivhaus, muss der Nachweis der Luftdichtheit erstellt werden. Auch bei der Beantragung von Mitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird ein solcher Nachweis verlangt. Um die Erfüllung der vorgeschriebenen Grenzwerte zu belegen, ist das erworbene Test-Zertifikat dort einzureichen



Bauzustand B: Es wurde ausschließlich die luftdichte Ebene fertiggestellt

Während der Bauphase, sobald die Luftdichtheitsebene erstellt ist, bietet
sich sinnvollerweise eine Kontrolle der Qualität der ausgeführten Arbeiten
an. Eventuelle Mängel können in dieser Phase noch einfach und kostengünstig behoben werden.




Dabei ist im Bauzustand B folgendes zu beachten:


· Die massiven Außenwände müssen innenseitig vollflächig verputzt worden    sein.


· Es sollte die raumseitige Verkleidung im Dachstockbereich noch nicht    eingebaut sein.


· Vollständig angebrachte Luftdichtungsschicht im Leichtbaubereich (i.d.R.    PE-Folie) ist gewährleistet.


·  Es sollten alle luftdichtende Anschlüsse zwischen verschiedenen Bauteilen    (insbesondere an Fenstern und an Übergängen zwischen Holzleichtbau- und    Massivbaubereichen) gegeben sein.


· Die Durchführungen für Heizungs-, Lüftungs-, Elektro-, Sanitärinstallationen    sollten ausgeführt sein.




Noch nicht ausgeführt im Bauzustand B:


· Außenputz, Wärmedämmverbundsysteme (WDVS), Vormauerschale u.ä.     müssen noch nicht angebracht sein.


· Die Fußbodendämmung, der Bodenbelag und der Estrich müssen noch nicht    fertiggestellt werden


· Einbau der Sanitärobjekte und der Haustechnischen Anlagen und    Sanitärobjekte können fehlen, sofern die zugehörigen Durchbrüche durch
 die Gebäudehülle existieren.


· Schalter, Steckdosen, etc. brauchen noch nicht montiert sein